AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EnBau Consulting e.K.
Inhaber: Ins. Müh. (Uni Nigde) / Bauing. Cihan Acemi
eingetragen im AG Mannheim – HRA 701672
Stand: 01/2025
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EnBau Consulting e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Ausschließlichkeit: Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Zielgruppe: Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Klauseln nicht ausdrücklich eine Differenzierung vornehmen.
§ 2 Leistungsgegenstand und Art der Tätigkeit
1. Differenzierung der Leistungen: Je nach beauftragter Leistung gelten unterschiedliche Grundsätze:
o Sachverständigenleistungen (Gutachten): Soweit die Erstellung von Bauschadensgutachten, Beweissicherungen oder Bewertungen beauftragt ist, erbringt der Auftragnehmer diese unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg oder ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis wird bei Gutachten ausdrücklich nicht geschuldet.
o Energieberatung & Konzepte: Hierbei handelt es sich um eine dienstvertragliche Beratungsleistung. Die erstellten Konzepte (z. B. iSFP) dienen der energetischen Bewertung und stellen keine ausführungsreifen Baupläne dar .
o Planungs- & Bauleitungsleistungen: Nur soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart (z. B. Leistungsphasen nach HOAI), schuldet der Auftragnehmer einen werksvertraglichen Erfolg (z. B. genehmigungsfähige Planung).
o Fördermittel: Soweit der Auftragnehmer zu Fördermitteln berät, handelt es sich um unverbindliche Einschätzungen. Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Fristen obliegt dem Auftraggeber. Da die Bewilligung im Ermessen der Behörde liegt, kann keine Garantie für die Zusage übernommen werden. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig von einer Förderzusage.
o Persönliche Leistung: Der Auftragnehmer erbringt Gutachten grundsätzlich persönlich. Er ist berechtigt, sich zur Vorbereitung oder Durchführung qualifizierter Mitarbeiter oder Hilfskräfte zu bedienen, solange die volle Eigenverantwortung gewahrt bleibt.
§ 3 Weisungsfreiheit und Neutralität (bei Gutachten)
1. Unparteilichkeit: Der Auftragnehmer ist bei der Erstattung von Gutachten frei von Weisungen des Auftraggebers, die das fachliche Ergebnis oder die Feststellungen verfälschen könnten.
2. Zurückweisung: Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, Ansinnen, die seine Unparteilichkeit gefährden, zurückzuweisen. Das Ergebnis des Gutachtens kann vom Wunsch des Auftraggebers abweichen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Daten und Unterlagen: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen (z. B. Pläne, Rechnungen, Schriftverkehr) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er zur Weitergabe berechtigt ist.
2. Richtigkeit der Daten: Soweit nicht anders vereinbart, basieren Konzepte und Gutachten auf den Angaben des Auftraggebers. Eine Prüfungspflicht dieser Angaben auf Richtigkeit besteht für den Auftragnehmer nur, wenn offensichtliche Zweifel bestehen oder dies gesondert beauftragt wurde. Nachteile aus unrichtigen Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
3. Zutritt und Sicherheit: Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zum Bewertungsobjekt. Die Verkehrssicherungspflicht bei Ortsterminen (z. B. auf Baustellen) obliegt dem Auftraggeber.
4. WEG-Klausel: Ist der Auftraggeber eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein rechtswirksamer Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt.
§ 5 Termine, Fristen und Abnahme
1. Termine: Genannte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, orientierende Plantermine. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.
2. Abnahme (bei Werkleistungen): Soweit eine Abnahme gesetzlich erforderlich ist (z. B. bei Bauleitung/Planung), gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Benutzung nimmt oder auf eine Fertigstellungsanzeige des Auftragnehmers nicht innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von Mängeln die Abnahme verweigert.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Abrechnung: Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Fehlt eine Festpreisabrede, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den üblichen Stundensätzen (bei SV Leistungen nach JVEG) des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Mehraufwand: Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. erneute Anfahrt wegen verwehrtem Zutritt), werden gesondert berechnet.
3. Nebenkosten: Reisekosten, Spesen und notwendige Auslagen werden gegen Nachweis oder nach Pauschale berechnet.
4. Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand zu fordern.
5. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Urheberschaft: Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen (Gutachten, Pläne, Konzepte) das Urheberrecht.
2. Nutzung: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck (z. B. energetische Sanierung des konkreten Objekts) zu nutzen.
3. Weitergabe: Die Weitergabe an beteiligte Dritte (Handwerker, Behörden) zur Durchführung des Vorhabens ist gestattet. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Gewährleistung: Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann er mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Rügepflicht (nur für Unternehmer): Ist der Auftraggeber Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Haftungsumfang: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
4. Haftungsbeschränkung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Haftungsausschluss Dritte: Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen Dritter (z. B. Handwerker, andere Fachplaner), die direkt vom Auftraggeber beauftragt wurden. Eine Überwachungspflicht dieser Dritten besteht nur, wenn „Bauleitung“ ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 9 Schweigepflicht und Datenschutz
1. Verschwiegenheit: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
2. Mitarbeiter: Diese Schweigepflicht wird auch auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen übertragen.
3. Ausnahmen: Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist oder der Auftraggeber ihn entbindet.
§ 10 Kostenlose Wertermittlungen
1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als “Nutzungsvertrag” bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
b) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
3. Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
4. Haftung
a. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
b. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
c. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
e. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Mannheim).
3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.