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Kostenlose Potenzialanalyse
Wir prüfen vorab unverbindlich anhand von Baujahr und Zustand, ob sich ein Gutachten für Sie wirtschaftlich lohnt (Kosten-Nutzen-Check).
Zu wenig Netto vom Brutto?
Alte Bausubstanz?
Investitionsschutz gesucht?
EnBau Restnutzungsdauergutachten
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Wir prüfen vorab unverbindlich anhand von Baujahr und Zustand, ob sich ein Gutachten für Sie wirtschaftlich lohnt (Kosten-Nutzen-Check).

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Wir ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer nach anerkannten Methoden (Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer), die gerichtsfest sind.
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Wir analysieren die Bauakte, Grundbuchauszüge und Modernisierungshistorie, um den technischen Stand des Gebäudes zu erfassen.
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Sie erhalten ein fundiertes Sachverständigengutachten, das den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung (BFH-Urteile) und des Finanzamtes genügt.
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Als zertifizierte Sachverständige begutachten wir die Bausubstanz persönlich. Wir dokumentieren Verschleiß, Bauschäden und technischen Investitionsstau.
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Sie oder Ihr Steuerberater reichen das Gutachten ein. Nach Anerkennung profitieren Sie rückwirkend (für offene Bescheide) und zukünftig von der höheren Abschreibung.
Rezensionen, die Bände sprechen
Ihre Vorteile
Wir analysieren, bewerten und dokumentieren Schäden
Unabhängige Gutachten und Expertisen bei Baumängeln, Bauschäden und allen Fragen rund um Ihre Immobilie.
Reduzieren Sie Ihre Energiekosten und verbessern Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
Wir sorgen für eine reibungslose Umsetzung, Termintreue und Kostenkontrolle für Ihr Bauvorhaben.
Überzeugen Sie sich selbst: Hier finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreich abgeschlossenen Projekte.
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Wenn Ihre Immobilie tatsächlich schneller altert als das Gesetz vorsieht, ist das Ihr Recht auf Steuerersparnis. Wir liefern den Beweis.
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Das deutsche Steuerrecht (§ 7 EStG) geht vereinfacht davon aus, dass eine Immobilie eine Nutzungsdauer von 40 oder 50 Jahren hat. Daraus ergibt sich eine lineare Abschreibung (AfA) von 2,5 % bzw. 2 %. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Ein Gebäude aus den 1960er Jahren, das nie umfassend kernsaniert wurde, hält technisch oft keine weiteren 40 Jahre mehr.
Hier greift das Restnutzungsdauergutachten: Der Gesetzgeber erlaubt es Steuerpflichtigen nachzuweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer ihres Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich typisierte. Gelingt dieser Nachweis durch einen qualifizierten Bausachverständigen, darf der Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden.
Ein Rechenbeispiel: Kann nachgewiesen werden, dass ein Gebäude nur noch 25 Jahre Restnutzungsdauer hat, steigt die AfA von 2 % auf 4 %. Bei einem Gebäudewert von 500.000 € verdoppelt sich der steuerliche Abzug von 10.000 € auf 20.000 € pro Jahr.
Wann lohnt sich das Gutachten?
Bei Bestandsimmobilien (Altbau), die vor dem Kauf nicht kernsaniert wurden.
Wenn der Kaufpreis (Gebäudeanteil) hoch ist.
Wenn offensichtliche Mängel oder ein Investitionsstau bestehen.
Hinweis: Wir arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen. Das Gutachten ist eine rein bautechnische Beweisführung, die steuerliche Beratung obliegt Ihrem Steuerberater.